Veranstalter begrüßen flexiblere Katalogpreise
Flexible Preisangaben im Katalog erlaubt
Aktuelle Reisepreise zukünftig nur noch im Internet!
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern 29.04.2010 ein Urteil zu den Preisangaben in Reisekatalogen verkündet. Darin hat der I. Zivilsenat entschieden, dass ein "tagesaktuelles Preissystem", bei dem sich der Veranstalter für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzu- und -abschläge für jede Flugstrecke vorbehält, nicht gegen geltendes Preisrecht verstößt. Mit dem Urteil hat der BGH eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen TUI zurückgewiesen. Die Wettbewerbshüter hatten beanstandet, dass sich im TUI-Katalog der Reisepreis je nach Buchungszeitpunkt und Abflughafen um 50 Euro pro Flugstrecke erhöhen oder verringern konnte. Damit verstoße TUI gegen das geltende Preisrecht, weil der Verbraucher dem Prospekt keinen verbindlichen Reisepreis entnehmen könne. Der BGH sieht das jedoch anders. Der TUI-Katalog enthalte einen Preisanpassungsvorbehalt der nach der BGB-Informationsverordnung zulässig und ausreichend sei.
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