Automatische Verlinkung Gesetzte

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Automatische Verlinkung Gesetzte

Beitragvon dmolitor » Do 11. Feb 2010, 08:40

Im folgenden Beispieltext - ist die automatische Verlink von Gesetzten dargestellt

Sie brauchen nichts beachten - es sollte automatisch funktionieren...

Im Zivilrecht ist die Frage längst entschieden:
Der Unterhaltspflichtige muss zum eigenen Familienunterhalt nur soviel beitragen, wie es dem Verhältnis der beiderseitigen Nettoeinkommen der Ehegatten entspricht (BGH XII ZR 69/01, Ziff. 2 dd, FamRZ 2004, 443ff, 445). Daher hat das unterhaltspflichtige Kind auch Auskunft über die Einkünfte seines Ehegatten zu machen, soweit diese erforderlich ist, um dessen Anteil am Familienunterhalt bestimmen zu können (BGH, XII ZR 229/00, FamRZ 2003, 1836ff, 1838 Ziff. 2.c.bb). .

Das ist auch ratsam, weil
1. für die eingeschränkte Leistungsfähigkeit der Unterhaltspflichtige darlegungsbelastet ist (BG: XII ZR 218/01, FamRZ 2004, 798 Ziff. 3f)

und
2. alle Geldmittel des unterhaltspflichtigen Kindes voll für den EU einzusetzen sind, wenn der von seinem Ehegatten zu leistende Familienunterhalt so auskömmlich ist (Einkommen = doppelter Selbstbehalt / letzte Einkommensgruppe DT), dass das Kind bereits daraus angemessen unterhalten wird (BGH: XII ZR 122/00, FamRZ 2004, 366; XII ZR 218/01 m.V. a. XII ZR 244/00, FamRZ 2004, 370, Ziff. 4 b cc m.W.v.).

Mustertexte

Es wird direkt auf den entsprechenden Artikel im Gesetz verlinkt.

§ 688 ff ZPO
§ 771 ZPO
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